Anlagenzertifikat Typ B „unter Auflagen“: Wichtige Änderung seit dem 01.01.2026

Zum Jahresbeginn 2026 ist eine wichtige Änderung im Bereich der Zertifizierung in Kraft getreten: Seit dem 01.01.2026 gibt es das Anlagenzertifikat Typ B „unter Auflagen“ in dieser Form nicht mehr.

Da die 8.2 Certification GmbH diesen Zertifikatstyp in der Vergangenheit regelmäßig umgesetzt hat, möchten wir unsere Kund:innen transparent darüber informieren, was sich geändert hat – und was das für laufende bzw. bereits eingereichte Anträge bedeutet.

Was hat sich geändert?

Seit dem 01.01.2026 können Anlagenzertifikate Typ B nicht mehr „unter Auflagen“ erstellt werden.

Das bedeutet: Eine Zertifizerung unter Auflagen ist ab 2026 nicht mehr möglich, unabhängig davon, ob es sich um neue Projekte oder Erweiterungen handelt.

Was passiert mit Zertifikaten aus dem Jahr 2025?

Alle bereits in 2025 erstellten Anlagenzertifikate Typ B „unter Auflagen“, die bis einschließlich 31.12.2025 erstellt wurden, werden selbstverständlich weiterhin ordnungsgemäß in der Konformitätserklärung bearbeitet.

Jetzt noch in der Zertifizierung befindliche Anlagen können jedoch nicht mehr unter Auflagen zertifiziert werden und müssen ein gängiges Typ B Zertifikat erwerben.

Kurz gesagt: Bestehende Verfahren bleiben bestehen und werden wie gewohnt abgeschlossen.

Bei Fragen zu laufenden Verfahren oder zur Einordnung Ihres Antrags stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Klärung Ihres individuellen Anliegens.

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