Die Konformitätserklärung bestätigt, dass die gesamte Erzeugungsanlage mit den Anforderungen der anzuwendenden VDE-Anwendungsregeln 41xx, den ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers (kurz: TAB) und mit den Festlegungen im Anlagenzertifikat (kurz: AZ) deckungsgleich (konform) ist. Mit dem Ausstellen der Konformitätserklärung wird der Prozess der Anlagenzertifizierung abgeschlossen. Die Konformitätserklärung muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Anlagenzertifikats beim Netzbetreiber eingereicht werden.