Netzanschluss Vorgehensweise
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist eine sehr anspruchsvolle Herausforderung aus der technischen sowie organisatorischen Sicht.
Der Anschlussnehmer muss sicher stellen, dass seine Anlage die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers erfüllt.
In der Tabelle unten haben wir mehr als 18 notwendigen Schritten zusammengefasst, welche von dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber erforderlich sind.
Für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme muss der Anlagenbetreiber die geeigneten Firmen bzw. Fachleuten unterbeauftragen, welche mit den allgemein bekannten Regeln der Technik insbesondere nach DIN-VDE-Normen bekannt sind.
Für die Erstellung des Anlagenzertifikates (Schritt 5) und der Konformitätserklärung (Schritt 18) muss eine gemäß ISO 17065 akkreditierte Zertifizierungsstelle unterbeauftragt werden, welche unabhängige Bewertung der Planungs- und Inbetriebsetzungsunterlagen sicher stellen soll.
Schritt | Zeit | Beschreibung | Verantwortung |
---|---|---|---|
1 | t1 = 0 | Antrag / Anfrage / Anmeldung zu der Einspeisung beim Netzbetreiber und Übergabe aller zur Anschlussbewertung notwendiger Unterlagen. Der Anschlussnehmer muss das Formblatt E.1 einreichen. | AN |
2 | t1 +8 Wochen |
- Grobplanung (Festlegung des Netzanschlusspunktes und Benennung des ggf. notwendigen Netzausbaus einschließlich dessen Dauer) und Mitteilung an den Anschlussnehmer. - Übermittlung aller notwendigen Netzdaten für die Planung der Kundenanlage. - Angebot für kostenpflichtige Leistungen. |
NB |
3 | t2 = 0 |
Annahme des Angebotes für kostenpflichtige Leistungen; Bestätigung der Grobplanung durch den Anschlussnehmer bei nicht kostenpflichtigen Netzanschlüssen/Kostenübernahmeerklärung; Übergabe des ausgefüllten Vordruckes E.8 an den Netzbetreiber zur Erstellung von |
AN |
4 | t2 + 3 Wochen |
Übergabe des ausgefüllten Vordrucks |
NB |
5 | tBB - 8 Wochen | Erstellung des Anlagenzertifikates und Abgabe beim Netzbetreiber | AN |
6 | tBB - 2 Wochen | Prüfung des Anlagenzertifikates und endgültige Bestätigung des Netzanschlusspunktes Übergabe Vertragsentwürfe NA-V / NN-V / AN-V bzw. netzbetriebsrelevanter Unterlagen und der Netzführungsvereinbarung | NB |
7 | tBB - 10 Wochen | Vorlage der Unterlagen zur Errichtungsplanung beim Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer muss das Formblatt E.4 einreichen. | AN |
8 | tBB - 6 Wochen | Rückgabe der durch den Netzbetreiber gesichteten Unterlagen zur Errichtungsplanung | NB |
9 | tBB = 0 |
Bestellung von Stationskomponenten und Baubeginn der Übergabestation |
AN |
10 | tBB + 2 Wochen | Bereitstellung der Wandler für die Abrechnungszählung | MSB |
11 | tIBN - 4 Wochen | Abstimmung des Termins zur Technischen Abnahme der Übergabestation | AN |
12a | tIBN - 2 Wochen | Übergabe aktualisierte Unterlagen der Errichtungsplanung (mit Nachweis der Erfüllung eventueller Auflagen seitens des Netzbetreibers) | AN |
12b | tIBN - 2 Wochen | Übergabe Bauartzulassung / Konformitätserklärung für Strom- und Spannungswandler | MSB |
12c | tIBN - 2 Wochen | Technische Abnahme der Übergabestation. Siehe Formblatt E.7 | AN |
12d | tIBN - 2 Wochen | Übergabe der Schutzprüfprotokolle, Erdungsprotokolle, Bestätigung DGUV Vorschrift 3. Siehe Formblatt E.6. | AN |
12e | tIBN - 2 Wochen | Abstimmung des verbindlichen Inbetriebsetzungstermins der Übergabestation, so dass Netzanschluss rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann. | NB |
12f | tIBN - 2 Wochen | Erstellung Inbetriebnahmeprogramm Netzanschluss | NB |
12g | tIBN - 2 Wochen | Übergabe des Inbetriebsetzungsauftrages. Siehe Formblatt E.5. | AN |
12h | tIBN - 2 Wochen | Information des Messstellenbetreibers über den Inbetriebsetzungstermin | AN |
12i | tIBN - 2 Wochen |
- Übergabe unterzeichneter NA-V / NN-V / AN-V bzw. netzbetriebsrelevanter Unterlagen und der Netzführungsvereinbarung. - Anmeldung des Stromlieferanten. - Angabe der Form der Direktvermarktung und des gewünschten Bilanzkreises. |
AN |
13 | tIBN - 5 Werktage | Vorinbetriebsetzung Abrechnungsmessung | MSB |
14 | tIBN - 2 Werktage | Inbetriebnahme der Fernwirktechnik: Abschluss Bittest (Signalübertragung) | AN/NB |
15a | tIBN = 0 | Inbetriebnahme Netzanschluss | NB |
15b | tIBN = 0 | Inbetriebsetzung Übergabestation. Siehe Formblatt E.7 | AN |
15c | tIBN = 0 | Inbetriebsetzung Abrechungsmessung | MSB |
15d | tIBN = 0 | Erteilung der Erlaubnis zur Zuschaltung und Erteilung der vorübergehenden Betriebserlaubnis | NB |
16 | tIBN EZE | Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheit(en) und Abgabe des (der) Inbetriebsetzungsprotokoll(e) beim Netzbetreiber. Siehe Formblatt E.10 | AN |
17 | tIBN EZA (ca 2 Wochen nach tIBN der letzten EZE) | Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und Abgabe der Inbetriebsetzungserklärung beim Netzbetreiber. Siehe Formblatt E.11 | AN |
18a | tIBN EZA + 6 Monate (aber maximal 12 Monate nach IBN der ersten EZE) | Erstellung der Konformitätserklärung und Abgabe beim Netzbetreiber | AN |
18b | tIBN EZA + 6 Monate (aber maximal 12 Monate nach IBN der ersten EZE) | Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis | NB |
AN | Anschlussnehmer |
NB | Netzbetreiber |
MSB | Messstellenbetreiber |
NA-V | Netzanschlussvertrag |
AN-V | Anschlussnutzungsvertrag |
NN-V | Netznutzungsvertrag |
tBB | Zeitpunkt, zu dem mit dem Bau bzw. der Werksfertigung der Übergabestation begonnen wird |
tIBN | Termin der Inbetriebnahme des Netzanschlusses / der Inbetriebsetzung der Übergabestation |