Prototyp-Verfahren

In VDE-AR-N 4110 ist ein Prototyp wie folgt definiert: „Ein Prototyp ist die Erzeugungseinheit eines neuen Typs, mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Neuerungen... Wesentliche technische Weiterentwicklungen und Neuerungen liegen in der Regel vor, wenn Komponenten oder Softwareversionen so geändert werden, dass sich das elektrische Verhalten der Erzeugungseinheit am Netz signifikant ändert und eine Einheitenzertifizierung dieses neuen Typs erforderlich wird."

In VDE-AR-N 4110 ist ein Protoptyp-Verfahren beschrieben, welches die Inbetriebnahme der Erzeugungseinheiten des neuen Typs am Netz erlaubt und erst danach die Erstellung des Einheiten- und Anlagenzertifikatszertifikats ermöglicht.

Die Vorgehensweise gemäß Prototyp-Verfahren ist identisch, mit Ausnahme der Einreichung des Anlagenzertifikates und der Konformitätserklärung, zu dem unter folgendem Link beschriebenen Verfahren

Aufgrund dessen, dass für Prototype noch kein Einheitenzertifikat vorliegt, kann auch das Anlagenzertifikat nicht erstellt werden.

Der Anschlussnehmer muss den Netzbetreiber folgende Unterlagen nachreichen, um die Bewertung zur Erfüllung der Netzanschlussanforderungen zu ermöglichen.

  • Anschlussanmeldung (Vordruck E.1);
  • Datenblatt Erzeugungsanlage (Vordruck E.8);
  • Prototypenbestätigung von dem Zertifizierer der Erzeugungseinheit;
  • Datenblatt der elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit;
  • Abschätzung der elektrischen Eigenschaften der Erzeugungseinheit;
  • Elektroplanung der Erzeugungsanlage (Lastfluss-Berechnung, Wirkleistungssteuerung, statische Spannungshaltung, Schutzkonzept, Abschätzung der Netzrückwirkungen).
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