Anlagenzertifikat Typ B
vereinfachte Zertifizierung für kleine Anlagen
Erzeugungsanlagen mit einer maximalen Wirkleistung bis Pmax ≤ 950 kW werden nach dem Anlagenzertifikat Typ B (vereinfacht) zertifiziert.
Gemäß Solarpaket I ist die Zertifizierung der Erzeugungsanlage erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich, siehe Solarpaket I Anlagenzertifizierung.
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Die Erklärung und die Vorgehensweise zu dem Thema Anlagenzertifikat finden Sie unter folgendem Link
Das Anlagenzertifikat ist eine unabhängige Bewertung der elektrischen Eigenschaften Ihrer Erzeugungsanlage.
Bei der Beurteilung zur Erfüllung der technischen Anforderungen des Netzbetreibers werden wir folgende Themen untersuchen und bewerten:
- Die elektrischen Eigenschaften der zertifizierungspflichtigen Erzeugungseinheit(en) gemäß Angaben aus den gültigen Einheitenzertifikat(en)
- Das Verhalten zur statischen Spannungshaltung
- Schutz und Regelungskonzept, Wirkleistungssteuerung und Netzsicherheitsmanagement
Im Vergleich zum Standardverfahren (Anlagenzertifikat Typ A) ist die Untersuchung der Netzrückwirkungen sowie der dynamische und quasidynamischen Verhalten nicht erforderlich.
Für den Nachweis der elektrischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen stellen wir in unserem Online-Portal ein anerkanntes Verfahren in Form einer Check-Liste und Beispiele für die benötigten Dokumente und Abfragebögen für die Evaluierung gemäß VDE-AR-N 4110 bereit. Dieses Verfahren erlaubt sowohl erfahrenen als auch nicht erfahrenen Anlagenbetreibern/Elektroplanern die elektrischen Eigenschaften gemäß VDE-AR-N 4110 vollständig zu erfassen.
Anlagenzertifikat (Typ B) unter Auflage
Um kurzfristig für Entlastung im Zertifizierungsverfahren zu sorgen, wurde bereits im Juli 2022 die rechtliche Grundlage für die Zertifizierung, die „Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen“ (NELEV) angepasst. Innerhalb des Übergangszeitraums bis zum 31.12.2025 können demnach Anlagenzertifikate B – für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von 135 kW bis 950 kW - unter Auflagen ausgestellt werden.
Die Umsetzung der NELEV und der Anforderungen des VDE FNN wird über eine Ergänzung (Beiblatt 2) zur „Technischen Richtlinie FGW TR8 Rev. 09“ beschrieben.
Es wird dringend empfohlen alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Noch fehlende Nachweise, die aus Sicht der Zertifizierungsstelle eine Abweichung zur Erfüllung der technischen Anforderungen darstellen, sind innerhalb einer Frist von 18 Monaten nachzureichen. Innerhalb dieser Frist ist die, für eine endgültige Betriebserlaubnis erforderliche, Konformitätserklärung zu erstellen. Sollten die Auflagen des Anlagenzertifikats B unter Auflagen nicht nachweislich innerhalb der Frist abgestellt sein, ist der Netzbetreiber verpflichtet die Erzeugungsanlage vom Netz zu trennen.
Den Zertifizierungsstellen wird hierzu, bei mit Fristablauf weiterhin bestehenden Mängeln und ggf. Abschaltung der Erzeugungsanlage, keine Verantwortung/ Haftung übertragen.
Das Anlagenzertifikat Typ B können wir schon für einen Preis ab 5.000 € anbieten. Der Preis für das Anlagenzertifikat Typ B ist von der Anlagenkonstellation abhängig. Bei mehreren verbauten Erzeugungseinheiten können auch die höheren Kosten entstehen.
In folgendem Video finden Sie eine Präsentation zu dem Kundenportal sowie eine Erklärung zu den ersten Schritten.