Konformitätserklärung
Mit Ausstellung der Konformitätserklärung wird der Prozess der Anlagenzertifizierung bei Anlagenzertifikat Typ A und B abgeschlossen und der Überwachungsprozess für das Anlagenzertifikat seitens der 8.2 Certification GmbH beendet.
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Die Konformitätserklärung wird auf Basis der Inbetriebsetzungserklärung erstellt.
Art und Umfang der Konformitätserklärung sind den spezifischen Netzanschlussregeln (NAR) zu entnehmen. Werden dort keine Festlegungen getroffen, endet der Überwachungsprozess für das Anlagenzertifikat mit dem in der jeweiligen NAR aufgeführten Inbetriebnahme Verfahren/Betriebserlaubnisverfahren (ggf. ohne Ausstellung einer Konformitätserklärung).
Existiert gemäß den spezifischen NAR kein Verfahren zur Konformitätserklärung kann das Verfahren zur Inbetriebsetzung und Konformitätserklärung gemäß der VDE-N-AR 4110 bzw. VDE-N-AR 4120 angewendet werden.
Fotonachweise
Für die Konformitätserklärung werden bestimmte Fotonachweise benötigt.
Mindestinhalt der Fotodokumentation:
- Namensschilder für alle Stationen
- Typenschilder (mit Seriennummer) und Frontalansicht aller verbauten Schutzgeräte sowie der zugehörigen Prüfklemmleisten
- Typenschilder der MS-Schaltanlage
- Typenschilder der Wandler (sofern für Schutz/ EZA-Regler genutzt)
- Typenschilder der Transformatoren mit Stufensteller
- Typenschilder der Schaltgeräte (z. B. Leistungsschalter), welche den Schutzgeräten zugeordnet sind
- Schutzeinstellungen, welche direkt an den Schaltgeräten eingestellt sind (z. B. Drehrädchen/ Dip-Schalter)
- Typenschilder der Netzanalysegeräte (sofern für Schutz/ EZA-Regler genutzt)
- Typenschilder EZA-Regler (mit Seriennummer)
- Typenschilder der netzunabhängigen Hilfsenergieversorgungen/ USV (mit erkennbarer Kapazität der angeschlossenen Batterie) der Übergabestation und ggf. der zwischengelagerten
Schutzgeräte - Typenschilder EZE (mit Seriennummer)
Projektspezifisch können noch ergänzende Fotonachweise angefordert werden.