Konformitätserklärung

Mit Ausstellung der Konformitätserklärung wird der Prozess der Anlagenzertifizierung bei Anlagenzertifikat Typ A und B abgeschlossen und der Überwachungsprozess für das Anlagenzertifikat seitens der 8.2 Certification GmbH beendet.

Um ein unverbindliches Angebot zur Erstellung der Konformitätserklärung zu bekommen, füllen Sie bitte unser On-Line Formular aus.

Die Konformitätserklärung wird auf Basis der Inbetriebsetzungserklärung gemacht.

Art und Umfang der Konformitätserklärung sind den spezifischen Netzanschlussregeln (NAR) zu entnehmen. Werden dort keine Festlegungen getroffen, endet der Überwachungsprozess für das Anlagenzertifikat mit dem in der jeweiligen NAR aufgeführten Inbetriebnahme Verfahren / Betriebserlaubnisverfahren (ggf. ohne Ausstellung einer Konformitätserklärung).

Existiert gemäß den spezifischen NAR kein Verfahren zur Konformitätserklärung kann das Verfahren zur Inbetriebsetzung und Konformitätserklärung gemäß der VDE-N-AR 4110 bzw VDE-N-AR 4120 angewendet werden.

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