Anlagenzertifikat Typ C

Einzelnachweisverfahren

Erzeugungsanlagen ab einer Bemessungsscheinleistung von S > 5 MVA werden nach dem Einzelnachweisverfahren (Anlagenzertifikat C) zertifiziert, bei denen die Einheiten meist in Kleinstserie (< 5 Stück) produziert werden und auf keinem Prüfstand vermessen werden können.

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